Einführung

  1. Begriffsklärung Distanzunterricht, Hybridunterricht, Präsenzunterricht
  2. Bekanntgabe des Distanzunterrichts
  3. Rechtliche Vorgaben
  4. Lernmanagementsystem Teams
  5. Technische Voraussetzungen für das häusliche Lernen im Distanzunterricht
  6. Wie arbeiten Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte im Distanzunterricht?
  7. Digitale Etikette
  8. Leistungsbewertung
  9. Wie werden Eltern mit eingebunden?
  10. Unterstützungsmöglichkeiten

Einführung
Seit der Corona Pandemie im Jahr 2020 und der einer eventuell damit verbundenen Schließung der Schulen durch die Landesregierung müssen sich Bildungseinrichtungen immer wieder auf flexible Formen des Lernens und Lehrens einstellen.

Daher ist ein Konzept zum Lernen auf Distanz notwendig.

Ziel dieses Konzeptes soll sein, Distanzunterricht für alle Mitglieder unserer Schulgemeinschaft zu vereinheitlichen und somit zu erleichtern.
Wir legen hiermit fest, wie gelernt und gearbeitet werden soll, wenn der Präsenzunterricht einer Klasse, Jahrgangsstufe oder der gesamten Schule nicht stattfinden kann.
Grundsätzlich empfehlen wir, dass Schülerinnen und Schülern im Distanzunterricht zu Hause während der allgemeinen Unterrichtszeiten arbeiten, damit sie die gewohnte Tagesstruktur beibehalten und bei Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes sich möglichst schnell wieder an den Schulalltag gewöhnen und unverzüglich in der Lage sind, optimale Lernergebnisse zu erzielen.

Distanzunterricht wird an unserer Schule jedoch auch genutzt, wenn aufgrund von schwierigen Witterungsverhältnissen kein Schulbesuch möglich ist oder schulinterne Fortbildungen des Kollegiums stattfinden. In diesen Fällen greift unser Konzept daher auch.

 

  1. Begriffsklärung Distanzunterricht, Hybridunterricht, Präsenzunterricht
Distanzunterricht Hybridunterricht Präsenzunterricht
Unter Distanzunterricht
versteht man Unterricht,
der ausschließlich zu Hause
und nicht in der Schule
stattfindet.
Das Wechseln zwischen
Unterricht in der Schule und
Unterricht zu Hause
bezeichnet man als
Hybridunterricht.
Werden Schülerinnen und Schüler zum Teil vor Ort zum Teil zu Hause unterrichtet (Klasse wurde halbiert), werden die Schülerinnen und Schüler Zuhause mit Aufgaben über unser Lernmanagement-system versorgt, die die Schülerinnen und Schüler in Präsenz vor Ort erledigen.
Alle Schülerinnen und Schüler werden in ihren Klassenverbänden
in der Schule unterrichtet.
Der Präsenzunterricht hat absoluten Vorrang.
Distanzunterricht basiert im Wesentlichen auf dem für den Präsenzunterricht gestalteten Stundenplan. Unbenotete Fächer finden im Distanzunterricht keine Berücksichtigung. Der Stundenplan lässt sich hier nicht exakt abbilden, da zumindest Videokonferenzen aus der Schule heraus (wegen nicht vorhandenem Breitbandanschluss) nicht möglich sind. Der Unterricht findet laut Stundenplan statt.
  1. Bekanntgabe des Distanzunterrichts

Um unsere Eltern, Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler über die Anordnung von Distanzunterricht zu informieren, wählen wir zwei Wege:

  • Informationen zum Distanzunterricht werden auf unserer Homepage
  • realschule-am-oberen-schloss.de veröffentlicht.
  • Per Teams werden alle Schülerinnen und Schüler informiert.
  1. Rechtliche Vorgaben

Das Schulministerium präzisiert in der Mail vom 03.08.2020 die Vorgaben für den Distanzunterricht. Die Vorgaben wurden auch für das Schuljahr 2022-2023 im Begleiterlass vom 29.09.2022 vorläufig bestätigt. Grundsätzlich besteht die Schulpflicht auch dann, wenn aufgrund der Infektionslage kein Unterricht in der Schule (Präsenzunterricht) stattfinden kann. Die Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Schulpflicht durch die Teilnahme am Distanzunterricht. Er ist dem Präsenzunterricht gleichgestellt. Die Leistungsbewertung erstreckt sich daher auch im Distanzunterricht auf vermittelte Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Sie geht in die Zeugnisnote ein und ist im zweiten Halbjahr versetzungsrelevant.

Daraus ergeben sich folgende Verpflichtungen für die Schülerinnen und Schüler:

  • Sie beteiligen sich aktiv am verpflichtenden Distanzunterricht.
  • Die Lernenden fertigen alle erforderlichen Arbeiten an und erledigen Aufgaben pünktlich.

Verpflichtungen für Lehrkräfte:

  • Die Lehrkräfte bereiten den Unterricht gewissenhaft vor und nach.
  • Sie gestalten den Unterricht so, dass möglichst viele Schülerinnen und Schüler erreicht werden.
  • Weiterhin nutzen sie ihre Kenntnisse zur Unterrichtsgestaltung der schulinternen Fortbildungen zur Digitalisierung, die jährlich stattfinden.
  • Die Unterrichtenden unterstützen die Lernenden bei möglichen Schwierigkeiten und geben Feedback zu den erbrachten Leistungen.
  • In jedem Schuljahr sind die Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Klassenleitungs­unterrichts bis zu den Herbstferien auf die Nutzung des Lernmanagementsystems Teams (siehe Punkt 4) vorzubereiten.

 

  1. Lernmanagementsystem Teams

Seit Juni 2020 arbeiten wir an unserer Schule mit dem Lernmanagementsystem “Microsoft 365“ und der App „Teams“.
Jeder Schüler und jede Schülerin sowie jede Lehrkraft erhält in der Regel eine von der Schule generierte Email-Adresse: ersterBuchstabeVorname.Nachname@schueler.ros-siegen.com. (Max Muster: m.muster@schueler.ros-siegen.com) und ein Einmalkennwort. Nach der ersten Anmeldung wird man aufgefordert, sich ein eigenes Passwort zu erstellen.  Sinnvoll ist es hier, dass die Erstanmeldung zusammen mit den Eltern/ Erziehungsberechtigten erfolgt und das Passwort Zuhause sicher notiert wird.

Unter folgenden QR-Codes kann man sich Hinweise zur Nutzung ansehen:

https://bit.ly/3sqcges
Microsoft TeamsGrundkurs für Einsteiger
https://bit.ly/2QGjfT6

Microsoft Teams

Aufgabenfunktion 

Teams dient als Lernplattform, um Schülerinnen und Schülern u.a. Aufgaben online zu übermitteln. Durch das integrierte Office 365-Paket sind alle Schülerinnen und Schüler in der Lage, die eingestellten Aufgaben in Word, Powerpoint oder Excel zu erledigen. Die erledigten Aufgaben werden den Lehrkräften anschließend zurückgeschickt. Diese geben eine zeitnahe Rückmeldung zu den bearbeiteten Materialien.

Jedoch kann eine Rückmeldung an die Schülerinnen und Schüler aber nur in dem Umfang geleistet werden, wie es auch im Präsenzunterricht möglich gewesen wäre. Alternativ dazu werden Lösungen zur Verfügung gestellt.

Weiterhin werden mit Teams Videokonferenzen durchgeführt. Hier werden Lernfortschritte besprochen und den Lernenden die Möglichkeit gegeben, Rückfragen zu stellen.

Nur bei schriftlicher Zustimmung der Eltern/ Erziehungsberechtigten darf das Portal Teams genutzt werden. Dazu wird ein Nutzungsvertrag unterzeichnet.

 

  1. Technische Voraussetzungen für das häusliche Lernen im Distanzunterricht

Mindestvoraussetzungen:

  • Zugang zum Internet
  • ein digitales Endgerät, z.B. ein PC, Notebook, Tablet, Smartphone
  1. Wie arbeiten Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte im Distanzunterricht?
So arbeiten Schülerinnen und Schüler (SuS) So arbeiten Lehrerinnen und Lehrer
Die SuS rufen ihre Aufgaben laut Stundenplan auf Teams ab und erledigen sie. Die Lehrkraft lädt Aufgaben im Aufgabenbereich vor Stundenbeginn hoch. AB sind im pdf-Format oder MS-Word zur Verfügung zu stellen.

Die Lehrerinnen und Lehrer setzen verbindliche Termine zur Fertigstellung der Aufgaben.

Bei Schwierigkeiten kontaktieren die SuS die Fachlehrkraft über den Chat. Die Reaktion erfolgt zeitnah. Die Kommunikation findet i.d.R. zwischen

08.00 Uhr – 16.00 Uhr statt.

Die gesetzliche, wöchentliche Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer soll nicht überschritten werden. Pausenzeiten – dies gilt besonders für die Abendstunden und das Wochenende sowie bei Teilzeitkräften die im Stundenplan festgelegten „freien“ Tage – müssen eingeplant werden.

Hinweis: In Teams kann eine Sperrzeit eingerichtet werden.

SuS übermitteln pünktlich ihre Aufgaben über Teams im Aufgabenbereich. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Arbeitsergebnisse verarbeitbar und lesbar sind. Die Lehrkraft fordert die Vorlage der Aufgaben von den Schülerinnen und Schüler in einem fest vorgegebenen Zeitrahmen ein.
Können Arbeitsblätter nicht ausgedruckt werden, werden sie handschriftlich in das Heft übertragen.  
Sind einzelne SuS erkrankt und können nicht am Unterricht teilnehmen, schreiben sie die Fachkolleginnen und -kollegen an und erledigen ihre Aufgaben sofern gesundheitlich möglich. Fachkolleginnen und -kollegen schicken via Chatfunktion den betreffenden Schülerinnen und Schülern nach Aufforderung Aufgaben zu.

 

  1. Digitale Etikette

Für Videokonferenzen gelten folgende Regeln:

  • Jegliche Aufnahme in Form von Fotos, Videomitschnitten und auch Audioaufnahmen sind ausdrücklich verboten.
  • Keine Teilnahme von Eltern und Geschwistern an der Videokonferenz. Hier geht es in erster Linie auch um den Aspekt des Datenschutzes bzw. des Schutzes der Persönlichkeitsrechte. Fremde Personen sollen dem Unterricht nicht beiwohnen. Die digitale Unterrichtssituation ist ein besonders schützenswerter Raum und niemand soll sich dadurch verunsichert fühlen, dass jemand mithören oder mitsehen kann.
  • Sollte ein Schüler/ eine Schülerin aus technischen Gründen nicht an einer Videokonferenz teilnehmen können, ist dies zeitnah mitzuteilen.
  • Eine Teilnahme am Videounterricht ist per Video wünschenswert. Dazu ist das Einverständnis der Eltern/ Erziehungsberechtigten notwendig.

Bei der schriftlichen Kommunikation werden von allen Beteiligten die Höflichkeitsregeln eingehalten. Eine Mitteilung beginnt mit einer Grußformel, beinhaltet vollständige Sätze und endet ebenfalls mit einer Grußformel.

 

  1. Leistungsbewertung

Grundlage für eine Bewertung ist ein von den Schülerinnen und Schülern gesendetes Arbeitsergebnis in mündlicher oder schriftlicher Form.

Lernaufgaben in mündlicher Form: Lernaufgaben in schriftlicher Form:
• Lern- oder Erklärvideos

• Audiodateien

• Videokonferenzen

• Schreib- und Arbeitsaufträge

• bearbeitete Arbeitsblätter

• Lerntagebücher

• Projektarbeiten

 

Wie werden die Lernprodukte bewertet?

formale Kriterien: inhaltliche Kriterien: persönliche Kriterien:
• Sauberkeit

• Schriftbild

• Layout (Überschriften,

Datum, …)

• Quantität und Qualität

• Vollständigkeit

• sprachliche Korrektheit

• inhaltliche Korrektheit

• Eigenständigkeit der

Leistungen (möglichst

ohne erkennbare Hilfe von

Freunden oder Eltern,

keine Plagiate aus dem

Internet)

 

• individueller Lernprozess

• Engagement/

Arbeitsverhalten

 

 

  1. Wie werden Eltern mit eingebunden?

Wir wissen, dass Eltern in Zeiten eines erhöhten Infektionsgeschehens besonders hohen Belastungen ausgesetzt sind. Auch für Schulen ist diese Zeit eine besondere Herausforderung, weil sie häufig mit reduziertem Personal arbeiten müssen. Ein transparentes und einheitliches Vorgehen im Hinblick auf den Unterricht zu Hause schafft Handlungssicherheit aller Beteiligten.

  • Alle Eltern hinterlegen in der Schule eine gültige E-Mail-Adresse (wenn nicht bereits geschehen) sowie mehrere gültige Telefonnummern.
  • Eltern rufen ihre E-Mails regelmäßig ab.
  • Eltern schauen regelmäßig in den Teams Zugang ihres Kindes, um sich über Unterricht etc. zu informieren.

Wir empfehlen unseren Eltern außerdem, die Anfertigung der Lernaufgaben gelegentlich zu überprüfen, um sicherzugehen, dass ihr Kind den Anschluss nicht verpasst.

 

  1. Unterstützungsmöglichkeiten

Problem „fehlendes digitales Endgerät“

In diesem Fall informieren die Betreffenden bitte umgehend die Klassenleitung. Sozial benachteiligte Familien erhalten (sofern verfügbar) leihweise ein Surface-Tablet von der Schule. Dazu muss ein Nutzungsvertrag für dieses Tablet geschlossen werden.

 

Problem „Ich kenne mich mit Teams nicht aus“

Die Klassenleitungen helfen gerne weiter und erklären die Funktionen von Teams.

Unter folgenden QR-Codes kann man sich Hinweise zur Nutzung ansehen:

https://bit.ly/3sqcges
Microsoft TeamsGrundkurs für Einsteiger
https://bit.ly/2QGjfT6

Microsoft Teams

Aufgabenfunktion

 

Außerdem bietet die Schule mittwochs von 15.00 bis 16.00 Uhr eine wöchentlich stattfindende Arbeitsgemeinschaft zum Umgang mit Teams an. 

Problem „Wie erreiche ich die Lehrkraft“?

Alle Lehrkräfte sind per E-Mail erreichbar.

Diese lautet ersterBuchstabeVorname.Nachname@ros-siegen.com.

(Manuela Musterfrau: m.musterfrau@ros-siegen.com)

Sollte es darüber hinaus nicht möglich sein, Kontakt zu einer bestimmten Lehrkraft aufzubauen, rufen die Eltern und Erziehungsberechtigten bitte im Sekretariat an. Frau Weber und Frau Schlosser helfen Ihnen gerne weiter.

Problem „Kein Internet“

In Einzelfällen stellt die Realschule Am Oberen Schloss nach Verfügbarkeit einen Arbeitsplatz zur Verfügung. Bitte informieren Sie die Klassenleitungen.