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Presseinformation 22.April 2020

 

 

 

Dringender Appell: In Bussen Mund-Nasen-Bedeckungen tragen!
Landrat fordert vom Land: „Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in ganz NRW einführen!“

Die VWS haben ihre Fahrgäste dazu aufgefordert, ab kommenden Donnerstag, 23. April 2020, bei Fahrten in den Bussen Mund und Nase zu bedecken. Dazu eigenen sich sowohl die bekannten Mund-Nasen-Schutz-Masken als auch Schals oder andere textile Bedeckungen. Ab 4. Mai, wenn die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die den ÖPNV nutzen, wieder deutlich ansteigen wird, greift dann die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Landrat Andreas Müller begrüßt dieses Vorgehen. „In Gesprächen mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern ist deutlich geworden, dass wir es für äußerst sinnvoll halten, Mund und Nase im öffentlichen Personennahverkehr zu bedecken“, so Müller: „Der wirksamste Schutz vor einer Übertragung des Coronavirus ist nach wie vor ‚Abstand halten‘. Doch dort, wo das kaum möglich ist, etwa in Bussen und Bahnen, ist das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen ohne Zweifel sinnvoll“, so der Landrat weiter. Deshalb unterstützt auch der ZWS als Aufgabenträger für Bus-ÖPNV in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe das Vorgehen der VWS mit, betont Müller, der zugleich Verbandsvorsteher des ZWS ist.
„Alternativ zu einer Maske kann man sich übergangsweise z. B. auch zweilagige Geschirrtücher, Bettlaken oder andere Tücher aus dicht gewebter Baumwolle so zurecht schneiden, dass sie vor Mund und Nase gebunden werden können. Auch die Verwendung von Schals oder Buffs aus Baumwollstoffen sind möglich“, macht das Kreisgesundheitsamt deutlich.
Zugleich fordert der Landrat die ÖPNV-Nutzer auf, die dringende Empfehlung zur Mund-Nasen-Bedeckung bereits ab Donnerstag konsequent vorzunehmen: „Wir werden das genau beobachten. Sollten wir feststellen müssen, dass diesem Appell zu wenige ÖPNV-Nutzer folgen, werden wir Konsequenzen ziehen müssen und die Verpflichtung schon vor dem 4. Mai aussprechen“, unterstreicht Müller.
Zugleich fordert der Landrat die nordrhein-westfälische Landesregierung auf, sehr kurzfristig in ganz NRW die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV einzuführen, ggf. aber auch an anderen Orten, an denen Mindestabstände nur schwer oder gar nicht eingehalten werden können. Dieser Appell wird von immer mehr Kommunen in NRW mitgetragen und von zahlreichen anderen Bundesländern auch bereits umgesetzt: „Sollte das Land dieser Aufforderung nicht nachkommen, werde ich als Landrat spätestens zum 4. Mai, wenn wieder eine größere Zahl von Schülerinnen und Schülern Busse und Bahnen nutzen werden, mit einer Allgemeinverfügung die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen im ÖPNV in Siegen-Wittgenstein einführen“, so Müller: „Um aber nach Möglichkeit in dieser Frage einen Flickenteppich im Dreiländereck zu vermeiden, wie wir ihn leider durch das Vorpreschen der Landesregierung etwa bei der schnellen Öffnung von Einrichtungshäusern oder Shopping Malls schon haben, kann ich nur dringend an die Landesregierung appellieren, kurzfristig eine landesweite Mund-Nasen-Bedeckungspflicht einzuführen“, so Müller.

Diese Pressemeldung finden Sie auch im Internet unter
www.siegen-wittgenstein.de.